Die Gefahrklasse 5.1 umfasst Stoffe, die zwar selbst nicht brennbar sind, aber durch Sauerstoffabgabe eine Entzündung verursachen bzw. den Brand anderer Substanzen herbeiführen können. Beispiele sind Chlorate und Nitrite. Außerdem sind Gegenstände, die solch oxidierend wirkende Stoffe enthalten, dieser Klasse zugeordnet.