Die Gefahrklasse 8 umfasst Stoffe, die bei Berührung menschliche Haut oder Schleimhäute verletzen oder auch Schäden an Gütern oder Transportmitteln verursachen können. Beispiele für solche Substanzen sind Salzsäure oder Natronlauge. Zu dieser Klasse gehören auch Gegenstände, die solche Substanzen enthalten sowie Stoffe, die nach der Reaktion mit Wasser ätzende Dämpfe bilden.